Geänderte Kindergartenordnung ab 1.8.2012

Liebe Eltern, sehr geehrte Damen und Herren!

 Veränderungen im Bereich der Anmeldung zum Mittagessen haben es notwendig gemacht, dass die Kindergartenordnung den jetzt geltenden Regelungen angepasst wird.

Zum Wohle der Kinder und zur Gewährleistung der Abläufe im Kindergarten, müssen Halbtagskinder ab August 2012 bis mindestens 13:30 Uhr angemeldet werden, um am Mittagessen teilnehmen zu können.

Die neuen Regelungen wurden mit Zustimmung der Elternvertreterinnen vom Kuratorium  beschlossen.

Die Ev. Kirchengemeinde Bovenden übergibt Ihnen hiermit den Auszug „Beitrag zum Mittagessen“ aus der Kindergartenordnung in der geänderten Fassung, die ab Beginn des neuen Kindergartenjahres (also ab 1.8.2012) gilt,  und bittet Sie darum,  auf die neuen Regelungen zu achten. 

Auszug aus der Kindergartenordnung, in geänderter Fassung vom 28.6.2012

5. Beitrag zum Mittagessen

Für die Teilnahme am Mittagessen muss das Kind verbindlich für ein Kindergartenjahr angemeldet werden. Ganztagskinder nehmen täglich am Mittagessen teil. Halbtagskinder müssen bis mindestens 13.30 Uhr angemeldet sein, um am Essen teilnehmen zu können.

Der entsprechende Beitrag wird monatlich (August – Juli), per Einzugsermächtigung vom Konto der Sorgeberechtigten abgebucht oder per Dauerauftrag mit dem Stichwort „Mittagessen“ auf das Konto der Kirchengemeinde Bovenden überwiesen. Eine Erstattung von Essensbeiträgen ist nicht möglich.

 

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